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Ad hoc-Mitteilungen gemäss Art. 53 KR

Landis+Gyr veröffentlicht alle Ad hoc-Mitteilungen gemäss Art. 53 KR auf seiner Webseite einschliesslich den Finanzergebnissen und anderer börsenrelevanter Informationen. Sie können auf die Ad hoc-Mitteilungen der Vorjahre zugreifen, indem Sie auf die gewünschte Jahreszahl klicken. Weitere nicht preissensitive Unternehmensmitteilungen finden Sie in unserem Newsroom.