Kundenschnittstelle (CII) für Landis+Gyr Smart Meter
Die Energiestrategie 2050 verpflichtet die Schweizer Energieversorger (EVUs), bis Ende 2027 jeweils 80 Prozent der konventionellen Stromzähler in ihrem Versorgungsgebiet durch Smart Meter zu ersetzen. Ziel ist es, mit intelligenten Netzen (Smart Grids) den wachsenden Herausforderungen an die heutigen Stromnetze zu begegnen. Smart Grids gewährleisten einen sicheren, effizienten und zuverlässigen System- und Netzbetrieb und tragen dazu bei, den Netzausbaubedarf zu reduzieren.[1]
Durch den Einsatz von Smart Metern als Baustein der Netze erhält der Endverbraucher freien Zugang zu Verbrauchsdaten, die eine Optimierung des Energieverbrauchs und damit Energieeinsparpotenziale erkennbar machen können. Durch die verbesserte Transparenz und Kontrolle des Energieverbrauchs kann eine nachhaltigere und kosteneffizientere Energienutzung gefördert werden.
Um die Daten in Echtzeit zur Verfügung stellen zu können, muss der Netzbetreiber gemäss Stromversorgungsverordnung (StromVV) Art. 8a [2] dem Endverbraucher eine lokale Schnittstelle (Customer Information Interface = CII) zur Verfügung stellen, über die mit einem entsprechenden Ausleseadapter die Daten aus dem Smart Meter ausgelesen werden können.
Hauptmerkmale des CII:
- Daten werden nur in eine Richtung übertragen – vom Smart Meter nach aussen (Push-Funktion); d.h. die Schnittstelle akzeptiert keine Kommunikationsdaten von aussen (keine Störung des Zählers möglich).
- Jede Teilmenge der im Zähler verfügbaren Daten kann über diese Schnittstelle übertragen werden.
- Die Auswahl der Teilmenge kann von autorisierten Parteien (EVUs) konfiguriert werden.
- Kryptographischer Schutz stellt die Vertraulichkeit und Authentizität der an der Schnittstelle bereitgestellten Daten sicher.
- Die Datenübertragung erfolgt zeitgesteuert; die Aktualisierungsrate der Daten muss kurz genug sein, um zeitkritische Anwendungen zu unterstützen.
- Bei der Installation des Smart Meters ist die Schnittstelle technisch vorbereitet, aber softwareseitig deaktiviert. Durch eine Meldung des Endverbrauchers kann die Schnittstelle vom Versorgungsunternehmen aktiviert werden.
Für die Kundenschnittstelle von intelligenten Zählern gibt es in der Schweiz aktuell noch keinen verbindlichen Standard auf gesetzlicher Ebene, wie dies beispielsweise in den Benelux-Staaten mit dem DSMR-P1 der Fall ist.[3] Aus diesem Grund hat sich eine Arbeitsgruppe des VSE zum Ziel gesetzt, mit verschiedenen Branchenvertretern Richtlinien zu erarbeiten, die künftig als einheitliche Lösung bei Smart Meter Rollouts in der Schweiz eingesetzt werden sollen. Ein zentraler Aspekt – neben weiteren technischen Präzisierungen – ist die Einführung einer minimalen, zu veröffentlichenden Liste von Datenpunkten, die flexibel erweiterbar ist, sofern technisch möglich. Eine neue Branchenempfehlung zur Standardisierung der Endkundenschnittstelle steht mittlerweile zur Vernehmlassung bereit und alle VSE-Mitglieder wurden eingeladen, um ihre Änderungsvorschläge einzureichen.
Die gute Nachricht: die aktuelle Landis+Gyr Standard-Customer Information Push (CIP) Liste erfüllt bereits heute sämtliche Anforderungen. Um für Netzbetreiber und deren Endverbraucher Transparenz über die Landis+Gyr Schnittstelle zu schaffen, definiert dieses Dokument, welche Daten standardmässig über die Landis+Gyr Smart Meter Schnittstelle ausgegeben werden. Die Daten sind so gewählt, dass angeschlossene «Smart Home»-Systeme möglichst alle relevanten Daten aus dem Zähler auslesen, darstellen und weiterverarbeiten können.